Ratgeber Praxiswebsite
Die Praxiswebsite: was sie leisten muss und was nicht.
Eine Praxiswebsite ist kein Werbeprojekt. Sie ist der digitale Eingang zur Praxis und damit ein Teil des Praxisablaufs. Dieser Beitrag erklärt, was rechtlich verpflichtend ist, was Patienten tatsächlich suchen, welche technischen Mindestanforderungen gelten und wo die Grenzen dessen liegen, was eine Website für eine Praxis leisten kann.
Stand: August 2026. Wir bauen ausschließlich Websites für Arzt-, Zahnarzt- und ausgewählte Therapiepraxen. Dieser Beitrag gibt den Stand aus unserer Projektpraxis wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet
Was gehört auf eine Praxiswebsite?
Auf eine Praxiswebsite gehören sechs Dinge, und zwar in dieser Reihenfolge: Sprechzeiten, Adresse mit Anfahrt und Barrierefreiheit vor Ort, ein sichtbarer Weg zum Termin, das Leistungsspektrum in verständlicher Sprache, das Team mit echten Fotos und ein rechtlich vollständiges Impressum samt Datenschutzerklärung. Alles Weitere ist Zugabe. Patienten suchen zuerst nach organisatorischen Angaben, nicht nach Behandlungsphilosophie.
Nutzerverhalten
Wonach Patienten auf einer Praxiswebsite zuerst suchen.
Die Reihenfolge ist bei fast jeder Praxis dieselbe, unabhängig von der Fachrichtung. Wer sie kennt, baut die Startseite anders auf, als es die meisten Praxiswebsites tun.
01
Sind Sie gerade geöffnet?
Sprechzeiten sind die mit Abstand häufigste Frage, oft vom Handy und oft unterwegs. Sie gehören nach oben, nicht in eine Unterseite, und sie müssen zu den Angaben im Google-Unternehmensprofil passen. Widersprüche zwischen beiden sind einer der häufigsten Gründe für Anrufe am Empfang.
02
Wie komme ich an einen Termin?
Telefonnummer, Buchungsweg oder Formular, jeweils sichtbar ohne Scrollen. Wenn es eine Online-Buchung gibt, muss der Weg dorthin von jeder Seite erreichbar sein. Wenn es keine gibt, muss die Telefonzeit deutlich stehen.
03
Wo genau ist die Praxis?
Adresse, Anfahrt, Parkmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und die Frage nach Stufen oder Aufzug. Der letzte Punkt wird fast immer vergessen und ist für einen Teil der Patienten die entscheidende Information.
04
Wer behandelt mich?
Namen, Qualifikationen und echte Fotos. Stockfotos von lächelnden Modellen in Kitteln erkennt inzwischen jeder, und sie kosten Vertrauen, statt es aufzubauen. Ein ordentliches Teamfoto ist mehr wert als jede Bildagentur.
Recht und Pflichtangaben
Was rechtlich auf eine Praxiswebsite gehört.
Für Arztpraxen gelten mehrere Regelwerke gleichzeitig. Die folgende Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, worauf es in der Praxis ankommt.
Impressum
Vollständige Anbieterkennzeichnung mit Berufsbezeichnung und dem Staat der Verleihung, zuständiger Kammer, zuständiger Kassenärztlicher Vereinigung, den berufsrechtlichen Regelungen samt Fundstelle und der Angabe zur Berufshaftpflicht. Das ist mehr, als ein Standardgenerator ausgibt.
Datenschutz
Datenschutzerklärung, datensparsame Formulare, Einwilligung für alles, was Daten an Dritte überträgt. Bei Gesundheitsdaten gilt ein strengerer Maßstab als anderswo. Ein Kontaktformular, über das Patienten Beschwerden schildern, ist kein gewöhnliches Kontaktformular.
Heilmittelwerberecht
Das Heilmittelwerbegesetz und die ärztliche Berufsordnung begrenzen, was über Behandlungen gesagt und gezeigt werden darf. Betroffen sind Erfolgsaussagen, Patientenstimmen zu Behandlungserfolgen und vergleichende bildliche Darstellungen bei bestimmten Eingriffen.
Barrierefreiheit: worauf es seit 2025 ankommt
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es greift für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also dort, wo auf der Website ein Vertrag angebahnt oder geschlossen wird. Eine Online-Terminbuchung fällt darunter, eine reine Informationsseite in der Regel nicht.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Das trifft auf viele Einzelpraxen und kleinere Gemeinschaftspraxen zu. Größere Berufsausübungsgemeinschaften und medizinische Versorgungszentren sollten ihre Einordnung prüfen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis 100.000 Euro vorgesehen.
Unabhängig von der Rechtslage: Eine Website, die sich vergrößern lässt, ausreichend Kontrast hat und mit der Tastatur bedienbar ist, nützt jeder Praxis mit älteren Patienten. Wir bauen deshalb ohnehin danach.
Ausführlicher steht das im Beitrag rechtliche Vorgaben für die Praxis-Website.
Technik
Technische Mindestanforderungen an eine Praxiswebsite.
Nichts davon ist sichtbar, alles davon ist spürbar. Diese Punkte prüfen wir bei jeder bestehenden Website zuerst, weil sie sich objektiv messen lassen.
- Ladezeit unter drei Sekunden, auch beim ersten Aufruf vom Mobilfunknetz
- Vollständig bedienbar auf dem Handy, denn dort kommt der größere Teil der Besucher an
- Schriften und Karten lokal eingebunden, keine Datenübertragung vor der Einwilligung
- Genau eine Hauptüberschrift je Seite und eine saubere Gliederung darunter
- Adresse, Sprechzeiten und Telefonnummer maschinenlesbar ausgezeichnet
- Verschlüsselte Übertragung und Formulare, die die Eingaben nicht ungeschützt versenden
- Regelmäßige Sicherungen und ein aktuell gehaltenes Redaktionssystem
- Funktionierende interne Verlinkung ohne Weiterleitungsketten
Der häufigste Einzelbefund aus unseren Prüfungen ist die Ladezeit, und die häufigste Ursache dafür sind Schriften und Bilder, die niemand für das Web aufbereitet hat. Das lässt sich meist an einem Tag beheben und wirkt sofort.
Terminbuchung
Online-Terminbuchung: sinnvoll, aber nicht bedingungslos.
Die Buchungsfunktion ist der Punkt, an dem eine Praxiswebsite dem Team wirklich Arbeit abnehmen kann. Sie ist aber auch der Punkt, an dem am meisten schiefgeht.
Erst die Software, dann das Formular
Ein Buchungstool, das nicht in den Praxiskalender schreibt, erzeugt ein zweites System. Dann pflegt jemand zwei Kalender, und das ist mehr Arbeit als vorher, nicht weniger. Die Frage nach der Schnittstelle kommt vor der Frage nach dem Anbieter.
Nicht jeder Termin gehört online
Vorsorge, Impfungen und Routinekontrollen eignen sich gut. Akutfälle, längere Eingriffe und Erstgespräche mit unklarem Zeitbedarf eher nicht. Wer alles freigibt, bekommt einen Kalender, der nicht mehr zum Praxisalltag passt.
Der Weg muss sichtbar sein
Eine Buchungsfunktion, die nur im Menü unter einem dritten Punkt steht, wird nicht genutzt. Sie gehört auf jede Seite, an dieselbe Stelle, und sie sollte auch auf dem Handy ohne Suchen erreichbar sein.
Welche Anbieter es gibt und worin sie sich unterscheiden, haben wir im Beitrag Online-Terminbuchung für Arztpraxen verglichen.
Ehrlich gesagt
Was eine Praxiswebsite nicht leisten kann.
Sie füllt keinen leeren Terminkalender in einer Fachrichtung, in der die Nachfrage fehlt. Sie ersetzt keine Empfehlung durch Kollegen, die in vielen Fachrichtungen weiterhin der wichtigste Zugangsweg ist. Und sie löst kein Personalproblem, wenn die Arbeitsbedingungen die Ursache sind. Was sie kann: den Zugang zur Praxis verlässlich machen, wiederkehrende Anrufe abfangen und dafür sorgen, dass Patienten die Informationen finden, die sie sonst am Empfang erfragen.
Aufwand
Kosten und Dauer einer Praxiswebsite.
Was es kostet
Eine individuell gebaute Praxiswebsite liegt im Markt grob zwischen 2.500 und 8.000 Euro, je nach Umfang, Textaufwand und Anbindungen. Baukastenlösungen sind günstiger und stoßen bei Datenschutz, Ladezeit und Softwareanbindung regelmäßig an Grenzen. Bei uns beginnt das Projekt zum Festpreis ab 3.500 Euro.
Wie lange es dauert
Drei bis vier Wochen ab Freigabe des Konzepts sind realistisch, wenn Fotos und Inhalte bereitstehen. Der häufigste Grund für Verzögerung ist nicht die Umsetzung, sondern das Zuliefern aus der Praxis. Wer die Termine dafür zu Beginn festlegt, bleibt im Plan.
Häufige Fragen
Praxiswebsite: die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden.
Ja. Portale gehören Ihnen nicht. Sie bestimmen, welche Angaben sichtbar sind, blenden Wettbewerber neben Ihrem Eintrag ein und ändern ihre Bedingungen, ohne zu fragen. Die eigene Website ist die einzige Darstellung, die Sie vollständig kontrollieren, und sie ist der Ort, an dem Ihr Google-Unternehmensprofil landet. Portale ergänzen sie sinnvoll, ersetzen sie aber nicht.
In der Regel sechs bis zehn. Startseite, Leistungen, Team, Praxis mit Anfahrt, Kontakt und Termin, dazu Impressum und Datenschutz. Je nach Praxis kommen ein Bereich für offene Stellen und einzelne Leistungsseiten dazu. Deutlich mehr Seiten helfen nur dann, wenn jede davon ein eigenes Thema hat. Sonst konkurrieren die eigenen Seiten miteinander.
Das hängt an zwei Fragen. Erstens: Gibt es auf der Website eine Funktion, mit der ein Vertrag angebahnt wird, typischerweise eine Online-Terminbuchung? Dann greift das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz seit dem 28. Juni 2025. Zweitens: Gilt die Ausnahme für Kleinstunternehmen, also weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme? Dann nicht. Viele Einzelpraxen fallen unter die Ausnahme, größere Gemeinschaftspraxen und Versorgungszentren sollten das prüfen lassen.
Der Praxisinhaber, auch wenn eine Agentur die Seite gebaut hat. Das betrifft insbesondere Aussagen über Behandlungen und die Vollständigkeit der Pflichtangaben. Eine gute Agentur formuliert deshalb von vornherein innerhalb des zulässigen Rahmens und weist auf die Stellen hin, an denen eine anwaltliche Prüfung sinnvoll ist. Wer Ihnen sagt, das Thema sei unkritisch, kennt es nicht.
Bewertungen darzustellen ist grundsätzlich zulässig, mit zwei Einschränkungen. Inhaltlich dürfen sie keine Erfolgsaussage über eine Behandlung transportieren, das untersagt das Heilmittelwerberecht. Technisch übertragen viele Bewertungswidgets Daten an Dritte, sobald die Seite lädt, und brauchen deshalb eine vorgeschaltete Einwilligung. Beides lässt sich lösen, aber nicht durch Einfügen eines Codeschnipsels.
Inhaltlich immer dann, wenn sich etwas ändert: Sprechzeiten, Urlaub, Team, Leistungen. Das sind Minuten, keine Projekte, und es sollte ohne Agentur möglich sein. Technisch braucht das System dahinter regelmäßige Aktualisierungen und Sicherungen, sonst wird es zum Sicherheitsrisiko. Gestalterisch hält eine sauber gebaute Praxiswebsite fünf bis sieben Jahre, bevor sie sichtbar altert.
Die Domain auf jeden Fall, die bleibt Ihre. Inhalte übernehmen wir, soweit sie noch tragen. Wichtig ist, dass alte Adressen auf die neuen weitergeleitet werden, sonst geht die bisherige Auffindbarkeit bei Google verloren. Das ist der häufigste und teuerste Fehler bei einem Relaunch, und er fällt oft erst Wochen später auf. Was danach für die Auffindbarkeit zu tun ist, steht auf SEO für Ärzte.
Nächster Schritt
Sie wollen wissen, wo Ihre Praxiswebsite steht?
Die Checkliste geht die Punkte aus diesem Beitrag der Reihe nach durch, damit Sie Ihre bestehende Seite selbst prüfen können. Wenn Sie es lieber prüfen lassen, übernehmen wir das im Praxis-Website-Check und legen Ihnen einen schriftlichen Bericht vor.
Wenn Sie eine neue Praxiswebsite bauen lassen wollen, finden Sie den Ablauf und den Festpreis auf der Seite Webdesign für Ärzte. Für Zahnarzt- und kieferorthopädische Praxen steht das unter Webdesign für Zahnärzte. Für Physiotherapiepraxen, bei denen Verordnung, Serientermin und Hausbesuch dazukommen, unter Webdesign für Physiotherapeuten.