Ratgeber

Zahnarzt-Marketing für die eigene Praxis.

Marketing für Zahnärzte hat zwei Seiten: Es muss Patienten erreichen, die sich für Leistungen entscheiden, die sie selbst bezahlen. Und es muss innerhalb eines Rahmens bleiben, der enger ist als in fast jeder anderen Branche. Wir tragen hier zusammen, was aus unserer Projektpraxis wirkt und was rechtlich gilt. Das ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung.

Grundlage

Warum Zahnarzt-Marketing anders funktioniert.

Eine Hausarztpraxis wirbt selten um Nachfrage, sie verwaltet sie. In der Zahnmedizin ist das anders. Ein spürbarer Teil des Umsatzes hängt an Leistungen, über die der Patient selbst entscheidet und die er selbst bezahlt: Implantate, Veneers, Aligner, professionelle Zahnreinigung, Bleaching. Für diese Entscheidungen vergleichen Menschen, und sie vergleichen im Netz.

Daraus folgt eine zweite Besonderheit. Wer eine Zahnarztpraxis sucht, hat oft zwei Fragen im Kopf, die er niemandem stellt: Was kostet das, und tut es weh. Beide Fragen entscheiden über den Anruf, und beide werden auf den meisten Praxis-Websites nicht beantwortet. Praxismarketing für Zahnärzte fängt genau hier an, nicht bei der Anzeige.

Die dritte Besonderheit ist der Bestand. Eine Zahnarztpraxis lebt stärker als andere Fachrichtungen von wiederkehrenden Patienten in einem festen Rhythmus. Ein funktionierender Recall bringt in der Regel mehr als jede neue Kampagne. Marketing für Zahnärzte, das nur nach außen zielt, lässt den größeren Hebel liegen.

Die Bausteine

Womit Zahnarztmarketing wirklich anfängt.

Drei Bausteine tragen den größten Teil. Sie kosten keine laufende Werbung und wirken auf jeden weiteren Kanal ein. Was davon in Social Media in der Praxis erlaubt ist, steht im eigenen Beitrag.

01

Die Website, die die stillen Fragen beantwortet

Kosten, Ablauf und Umgang mit Angst gehören sichtbar auf die Seite, nicht ins Telefonat. Wer erst anrufen muss, um den Rahmen zu erfahren, ruft oft gar nicht an. Preisspannen mit Erklärung sind erlaubt, Rabatte und Gutscheine sind es nicht.

02

Lokale Sichtbarkeit

Zahnarztsuchen sind fast immer ortsbezogen. Ein vollständiges Google-Unternehmensprofil mit Sprechzeiten, Fotos, Anfahrt und Behandlungsspektrum entscheidet häufig, wer angerufen wird, noch bevor jemand die Website öffnet.

03

Bewertungen und Empfehlung

Vor einer Behandlung, die Geld kostet und Überwindung verlangt, ist die Meinung anderer das stärkste Signal. Entscheidend ist, systematisch und regelkonform danach zu fragen. Gekaufte oder erfundene Bewertungen sind wettbewerbswidrig und werden von Google entfernt.

Erst danach lohnt sich Reichweite. Ein Instagram-Kanal kann für eine Praxis mit Schwerpunkt Ästhetik oder Kieferorthopädie sinnvoll sein, weil die Zielgruppe dort ohnehin unterwegs ist. Für eine allgemeinzahnärztliche Praxis auf dem Land trägt er selten. Bezahlte Anzeigen funktionieren, wenn die Seite dahinter die Erwartung einlöst, und verbrennen Geld, wenn sie es nicht tut.

Der am häufigsten übersehene Kanal ist das Team. Eine Praxis, die keine Fachkräfte findet, kann die gewonnenen Patienten nicht behandeln. Eine Karriereseite, die zeigt, wie in dieser Praxis gearbeitet wird, ist deshalb Teil des Marketings, auch wenn sie sich nicht so anfühlt.

Der rechtliche Rahmen

Was Zahnärzte bewerben dürfen.

Werbung ist Zahnärzten erlaubt. Das frühere Werbeverbot ist längst durch ein Werberecht ersetzt. Der Rahmen ist aber enger gesteckt als anderswo, und er kommt aus zwei Richtungen: aus dem Heilmittelwerbegesetz und aus der Berufsordnung der zuständigen Zahnärztekammer.

Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer erlaubt in Paragraf 21 sachliche Information über die Berufstätigkeit und untersagt anpreisende, irreführende, herabsetzende und vergleichende Werbung. Die Landeszahnärztekammern setzen das jeweils eigenständig um, weshalb im Zweifel die Berufsordnung Ihrer Kammer gilt und nicht die Musterfassung.

In der Regel zulässig

  • Behandlungsspektrum, Ausstattung, Sprechzeiten und Erreichbarkeit
  • Werdegang, Qualifikationen, Fortbildungen und Fachzahnarztbezeichnungen
  • Tätigkeitsschwerpunkte, wenn sie als solche gekennzeichnet sind und Sie regelmäßig in diesem Bereich arbeiten
  • Preisspannen und Erklärungen zu Kosten und Eigenanteil
  • Patientenstimmen, wenn eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt

Heikel oder unzulässig

  • Superlative und Alleinstellungsbehauptungen wie führend oder bester
  • Erfolgsversprechen und Formulierungen wie garantiert schmerzfrei
  • Vergleiche, die andere Praxen herabsetzen
  • Rabattaktionen, Gutscheine und kostenlose Behandlungen
  • Vorher-Nachher-Bilder bei ästhetisch motivierten Eingriffen

Der Punkt, an dem es für Zahnärzte konkret wird

Paragraf 11 Heilmittelwerbegesetz verbietet die vergleichende Darstellung des Aussehens vor und nach einem operativen plastisch-chirurgischen Eingriff. Lange galt das als Thema der Schönheitschirurgie. Der Bundesgerichtshof hat den Begriff mit Urteil vom 31. Juli 2025 (Az. I ZR 170/24) weit ausgelegt: Erfasst ist jeder instrumentelle Eingriff, der Form oder Gestalt verändert, unabhängig davon, wie invasiv er ist. Entscheidend ist nicht der Umfang, sondern das Gesundheitsrisiko.

Für die Zahnmedizin ist damit nicht jede Frage beantwortet, aber die Richtung klar. Ein Behandlungsergebnis, das medizinisch indiziert ist, darf gezeigt werden. Das Oberlandesgericht Celle hatte das bereits 2013 für eine Gebisssanierung mit medizinischer Indikation entschieden (Az. 13 U 160/12). Je stärker eine Behandlung dagegen ästhetisch motiviert und formverändernd ist, etwa bei Veneers, desto größer ist das Risiko, dass eine Bilderstrecke als unzulässige Werbung gewertet wird.

Unser Rat aus der Projektpraxis: Wenn Sie Ergebnisse zeigen wollen, klären Sie die konkrete Behandlung vorab mit Ihrer Kammer ab und dokumentieren Sie die medizinische Indikation. Und zeigen Sie nichts, wozu keine schriftliche Einwilligung des Patienten vorliegt. Das ist nicht nur Werberecht, sondern auch Datenschutz.

Reihenfolge

Womit Sie beim Marketing für Zahnärzte anfangen.

Bringen Sie zuerst die Website in einen Zustand, der die stillen Fragen beantwortet und auf dem Handy funktioniert. Ergänzen Sie Kostenrahmen, Ablauf und den Umgang mit Behandlungsangst, und machen Sie den Weg zum Termin kurz. Vervollständigen Sie parallel Ihr Google-Unternehmensprofil und richten Sie einen ruhigen Ablauf ein, um zufriedene Patienten um eine Bewertung zu bitten.

Prüfen Sie erst danach, ob ein zusätzlicher Kanal zu Ihrer Praxis passt und ob Sie ihn dauerhaft bespielen können. Wer das nicht selbst tragen will, findet den Rahmen bei unserer Praxismarketing-Agentur. Ein selten gepflegtes Profil wirkt vernachlässigt und schadet mehr, als es nützt. In dieser Reihenfolge zahlt jeder Euro auf ein Fundament ein, das die geweckte Aufmerksamkeit auch hält.

Wie wir das für Zahnarztpraxen umsetzen, mit den Themen Kosten, Zahnangst und Prophylaxe als eigenen Bereichen, steht auf unserer Leistungsseite.

Häufige Fragen

Was Zahnärzte uns fragen.

Was kostet Zahnarzt-Marketing im Jahr?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil der größte Posten einmalig anfällt. Eine tragfähige Website ist eine Investition, danach fallen vor allem Pflege und Zeit an. Wer zusätzlich Anzeigen schaltet, sollte ein Budget einplanen, das lange genug läuft, um eine Aussage zu erlauben. Wir raten dazu, erst das Fundament zu bezahlen und laufende Kosten danach zu entscheiden.

Dürfen Zahnärzte mit Vorher-Nachher-Bildern werben?

Bei medizinisch indizierten Behandlungen ist das grundsätzlich möglich, bei rein ästhetisch motivierten Eingriffen ist es riskant. Der Bundesgerichtshof hat das Verbot aus Paragraf 11 Heilmittelwerbegesetz am 31. Juli 2025 weit ausgelegt und auf jeden instrumentellen Eingriff erstreckt, der Form oder Gestalt verändert. Klären Sie die konkrete Behandlung vorab mit Ihrer Zahnärztekammer und holen Sie immer eine schriftliche Einwilligung des Patienten ein.

Brauchen wir Instagram für unsere Zahnarztpraxis?

Nein. Ein Kanal ist kein Muss. Für Praxen mit Schwerpunkt Ästhetik oder Kieferorthopädie kann er tragen, weil die Zielgruppe dort unterwegs ist. Für viele andere Praxen bringen Website, lokale Sichtbarkeit und Empfehlung deutlich mehr. Starten Sie nur, wenn Sie den Kanal verlässlich bespielen können.

Dürfen wir Preise auf der Website nennen?

Sachliche Angaben zu Kosten und Eigenanteil sind zulässig und beantworten die Frage, die viele Patienten vor dem Anruf haben. Unzulässig wird es bei Rabattaktionen, Gutscheinen und kostenlosen Behandlungen, und bei Formulierungen, die günstiger wirken sollen als bei Kollegen. Eine erklärte Spanne ist der sichere und zugleich wirksamere Weg.

Was bringt mehr, neue Patienten gewinnen oder den Bestand pflegen?

In den meisten Zahnarztpraxen der Bestand. Ein verlässlicher Recall für Kontrolle und Prophylaxe erzeugt planbare Termine, ohne dass ein einziger Euro in Werbung fließt. Neupatientengewinnung lohnt sich vor allem dann, wenn freie Kapazität besteht oder ein Schwerpunkt aufgebaut werden soll.

Wie erkennen wir, ob unser Marketing wirkt?

An wenigen konkreten Zahlen: Terminanfragen über die Website, Anrufe, neue Bewertungen und die Aufrufe Ihres Google-Profils. Wichtiger als eine große Auswertung ist, eine Handvoll Werte über Monate im Blick zu behalten. Erst über die Zeit lässt sich Wirkung von Zufall unterscheiden.

Rechtliche Vorgaben für die Praxis-Website

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Neu dazu

Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juli 2026 strenge Maßstäbe an Testsiegel mit Gesundheitsbezug angelegt. Was das für Siegel auf einer Zahnarzt-Website bedeutet, steht im Praxis-Update zum BGH-Urteil.

Stand: · Verfasst von Robin Reich · Wir prüfen diesen Beitrag laufend auf neue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt zusammen, wie wir die Anforderungen aus unserer Projektpraxis verstehen und in unseren Projekten umsetzen. Er ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Berufsordnungen der Landeszahnärztekammern weichen voneinander ab. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Praxis wenden Sie sich an Ihre Zahnärztekammer oder eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei.
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