Praxis-Update · Wettbewerbsrecht
BGH-Urteil zu Focus-Ärztesiegeln: was Praxen jetzt prüfen sollten
Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juli 2026 strenge Maßstäbe an Testsiegel mit Gesundheitsbezug angelegt. Betroffen sind Ärzte, Zahnärzte und Kieferorthopäden, die solche Siegel auf ihrer Website oder in Anzeigen zeigen.
Das ist eine Orientierung aus unserer Projektpraxis, keine Rechtsberatung.
Im konkreten Fall ging es um die Siegel „Focus Top-Mediziner“ und „Focus Empfehlung“ (Az. I ZR 130/25). Wesentlich ist dabei das Geschäftsmodell: Ärztinnen und Ärzte, die in der Liste geführt werden, können das passende Siegel anschließend gegen eine jährliche Lizenzgebühr erwerben und für ihre Werbung nutzen. Genau diese Entgeltlichkeit steht im Zentrum des Verfahrens.
Der Verfahrensgang: Das Landgericht München I hatte die Siegel als irreführend bewertet und der Wettbewerbszentrale recht gegeben. Das Oberlandesgericht München hob dieses Urteil am 22. Mai 2025 auf und wies die Klage ab. Der BGH hat nun die Entscheidung des OLG aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Inhaltlich stellte der BGH klar, dass an Testsiegel mit Gesundheitsbezug strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit zu stellen sind. Ein Siegel kann irreführend sein, wenn es eine verallgemeinerte Qualitätsauszeichnung vermittelt, ohne erkennen zu lassen, auf welchen teils subjektiven Kriterien die Bewertung beruht. Patientenbewertungen und Kollegenempfehlungen sind genau solche Kriterien.
Ein sofortiges Entfernen von Siegeln ist auf Basis dieses Urteils nicht zwingend erforderlich, denn das Verfahren wurde zur Neubewertung zurückverwiesen. Eine kurzfristige, unaufgeregte Prüfung der eigenen Außendarstellung ist dennoch sinnvoll: Welche Siegel verwenden Sie, legt der Anbieter die Vergabekriterien nachvollziehbar offen, und sollte ein kurzer sachlicher Hinweis ergänzt werden?
Dringlichkeit: mittel · Primärquelle: BGH, Pressemitteilung 137/2026 vom 30. Juli 2026, Az. I ZR 130/25
Einordnung Zur erfolgreichen Praxis
Dieses Urteil ist ein guter Anlass, die eigene Website und das Praxismarketing kurz zu überprüfen, unabhängig davon, ob Sie ein Testsiegel verwenden. Vertrauen über echte, überprüfbare Inhalte statt über plakative Siegel ist rechtlich robuster und langfristig glaubwürdiger. Was auf einer Praxis-Website rechtlich gilt, haben wir im Beitrag zu den rechtlichen Vorgaben zusammengetragen.
Checkliste
Was Sie jetzt prüfen sollten
Alle Siegel und Auszeichnungen auf Website, Anzeigen, Praxisschild und Wartezimmer sichten
Beim Anbieter klären, ob die Vergabekriterien öffentlich und nachvollziehbar einsehbar sind
Wo ein Siegel bleibt: einen kurzen sachlichen Hinweis auf die Herkunft und die Kriterien ergänzen
Trägt Ihre Website ihr Vertrauen selbst?
Sie möchten prüfen, ob Ihre Praxis-Website glaubwürdig auftritt und rechtliche Anforderungen berücksichtigt, Auszeichnungen und Siegel eingeschlossen? Wie wir Auszeichnungen, Bewertungen und Aussagen über Behandlungen im Rahmen halten, steht auf Webdesign für Ärzte und Praxismarketing. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.
Stand: 5. August 2026, Quellen zuletzt geprüft am 12. August 2026. Verfasst von Robin Reich. Wir prüfen diesen Beitrag laufend auf neue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.
Dieser Beitrag stellt zusammen, wie wir die Anforderungen aus unserer Projektpraxis verstehen und in unseren Projekten umsetzen. Er ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Praxis wenden Sie sich an Ihre Ärztekammer oder eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei.
Quellen. Primärquelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung 137/2026 vom 30. Juli 2026, „Strenge Anforderungen an die Richtigkeit von Testsiegeln für Ärzte“, Az. I ZR 130/25. Vorinstanzen laut Pressemitteilung: LG München I, Urteil vom 13. Februar 2023, Az. 4 HK O 14545/21; OLG München, Urteil vom 22. Mai 2025, Az. 29 U 867/23 e. Ergänzende Berichterstattung: Wettbewerbszentrale und Deutsches Ärzteblatt.