Ausfallhonorar: Klausel im Anamnesebogen unwirksam
Das Amtsgericht Bad Urach hat die Klage einer Zahnarztpraxis auf 200 Euro Ausfallgebühr abgewiesen. Der Hinweis im Anamnesebogen nannte keinen Betrag und war damit unwirksam.
Der Praxis-Website Ratgeber gibt praktische Orientierung zu den Themen, bei denen Praxisinhaber am häufigsten unsicher sind. Klar zusammengefasst, aus der Projektpraxis, ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck. Wenn Sie zuerst wissen möchten, was auf eine Praxiswebsite gehört, fangen Sie dort an.
Heilmittelwerbegesetz, Berufsordnung, DSGVO, Impressum und Cookies. Wo Praxis-Websites angreifbar werden und worauf Sie vor dem Launch achten sollten.
Werberecht, Patientenbilder, Fernbehandlung, Impressum und Werbekennzeichnung. Was Sie posten dürfen und wo es heikel wird.
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Von der Zulassung bis zum ersten Sprechtag: Standort, Finanzierung, IT und Software, Personal und eine Website, die zur Eröffnung steht.
Welche Werbung das Heilmittelwerbegesetz und die Berufsordnung zulassen, welche Maßnahmen tatsächlich Patienten bringen und wovon Sie besser die Finger lassen.
Doctolib, Samedi, Dr. Flex, jameda und weitere im Vergleich. Wie sich die Buchung in die Website einbinden lässt, was sie kostet und was danach an Pflege bleibt.
Warum Zahnarztpraxen anders werben als andere Fachrichtungen, welche Bausteine wirklich tragen und wo Berufsordnung und Heilmittelwerbegesetz die Grenze ziehen.
Sechs Voraussetzungen, vier Berechnungswege und zwei Urteile, die beide gegen die Praxis gingen. Und warum Vermeiden meist günstiger ist als Durchsetzen.
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Das Amtsgericht Bad Urach hat die Klage einer Zahnarztpraxis auf 200 Euro Ausfallgebühr abgewiesen. Der Hinweis im Anamnesebogen nannte keinen Betrag und war damit unwirksam.
Kampagnen mit Ziel-CPA oder Ziel-ROAS und begrenztem Budget werden ab dem 17. August anders gesteuert. Wer seine Zielwerte nie angepasst hat, zahlt möglicherweise mehr pro Anfrage.
Die Vergütung für die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte ist nicht entfallen. KBV und GKV-Spitzenverband haben die Regelung bis zum Jahresende 2026 verlängert.
Die KBV hat eine Sparliste mit Durchschnittsbeträgen je Einzelmaßnahme vorgelegt. Was darin für Haus-, Kinder- und Fachärzte steht und warum sich die Beträge nicht einfach addieren lassen.
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