Praxis-Update · Vergütung

GKV-Spargesetz in Kraft: was für Praxen jetzt gilt

Am 30. Juli 2026 ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten. Ein Teil der Änderungen wirkt sofort, der größere Teil trifft die Praxen ab dem kommenden Jahr.

Das ist eine Orientierung aus unserer Projektpraxis, keine Rechtsberatung.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziffert das Einsparvolumen im ambulanten Bereich für das kommende Jahr auf rund drei Milliarden Euro.

Mit sofortiger Wirkung dürfen homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten nicht mehr zulasten der GKV verordnet werden. Spätestens zum 1. Januar 2027 entfällt die extrabudgetäre Vergütung für ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie, zudem werden die Hygienezuschläge gestrichen.

Die KBV warnt vor rund 46 Millionen nicht finanzierten Behandlungsfällen im kommenden Jahr. Betroffen sind in erster Linie Vertragsärzte und Psychotherapeuten. Die KZBV warnt parallel im Rahmen der GKV-Reformdebatte vor Risiken für die zahnärztliche Versorgung. Wie hoch die Verluste je Fachgruppe konkret ausfallen, hat die KBV inzwischen beziffert: Was die KBV-Sparliste für Ihre Fachgruppe bedeutet.

Dringlichkeit: hoch  ·  Primärquelle: KBV PraxisNachrichten vom 30. Juli 2026

Einordnung Zur erfolgreichen Praxis

Gesetzliche Vergütungskürzungen lassen sich von einer einzelnen Praxis nicht beeinflussen. Was sich beeinflussen lässt, ist die eigene Sichtbarkeit und Auslastung, etwa über eine Website, die Patientinnen und Patienten auch außerhalb der reinen GKV-Versorgung erreicht, und über eine reibungslose Online-Terminbuchung. Wie sich das auf den Praxisablauf auswirkt, steht in unserem Beitrag zur Praxisorganisation.

Checkliste

Was Sie jetzt einplanen sollten

Praxisteam über das sofort wirksame Verordnungsverbot informieren

Mit Steuerberatung oder Verband die Auswirkungen der Kürzungen ab 2027 durchrechnen lassen

Eigene Sichtbarkeit und Online-Terminbuchung außerhalb der GKV-Vergütung prüfen

Passt Ihre Praxis-Website noch zur aktuellen Lage?

Sie möchten prüfen, ob Ihre Praxis-Website glaubwürdig auftritt und rechtliche Anforderungen berücksichtigt und wirtschaftlich zur aktuellen Lage passt? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.

Stand: 5. August 2026, Quellen zuletzt geprüft am 12. August 2026. Verfasst von Robin Reich. Wir prüfen diesen Beitrag laufend auf neue Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

Dieser Beitrag stellt zusammen, wie wir die Anforderungen aus unserer Projektpraxis verstehen und in unseren Projekten umsetzen. Er ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer Praxis wenden Sie sich an Ihre Ärztekammer oder eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei.

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