Praxis-Update · Honorar und Wirtschaftlichkeit

Jetzt gibt es Zahlen statt Ankündigungen.

Beim GKV-Spargesetz stand bisher eine einzige Zahl im Raum: rund drei Milliarden Euro Einsparung im ambulanten Bereich. Was das für die einzelne Praxis bedeutet, war daraus nicht ableitbar. Seit dieser Woche liegen Durchschnittswerte je Arztgruppe vor.

DringlichkeitMittel
BetrifftVertragsarztpraxen
Veröffentlicht7. August 2026
Aktualisiert12. August 2026
Korrekturhinweis vom 12. August 2026. In der ursprünglichen Fassung stand, Hausärzte verlören nach der KBV-Sparliste rund 11.781 Euro pro Jahr. Diese Summe steht so nicht in der Sparliste, sie ergibt sich erst aus der Addition mehrerer Einzelpositionen. Wir haben sie entfernt und nennen stattdessen die Einzelbeträge, die die KBV ausweist.

Die konkreten Beträge.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ein Infoblatt mit einer Sparliste vorgelegt. Darin stehen Durchschnittsbeträge je Einzelmaßnahme, jeweils pro Arzt und Jahr. Eine Gesamtsumme je Arztgruppe nennt die KBV darin nicht.

Für Haus- und Kinderärzte führt die KBV unter anderem auf: 3.629 Euro durch den Wegfall der extrabudgetären Vergütung, 3.084 Euro dadurch, dass nicht mehr voll vergütet wird, 2.403 Euro durch die TSVG-Fälle, 1.949 Euro bei Organ- und Gewebespende und 716 Euro durch die Hygienezuschläge.

Bei Fachärzten nennt die KBV allein für den Wegfall der TSVG-Vergütung durchschnittlich 29.937 Euro pro Jahr. Bildgebende Fächer und Augenärzte sind zusätzlich von prozentualen Honorarabsenkungen betroffen, ausgewiesen je ein Prozent Absenkung: rund 10.621 Euro bei Strahlentherapeuten, 4.263 Euro bei Radiologen und 3.358 Euro bei Augenärzten.

Wichtig zur Einordnung: Das sind Durchschnittswerte je Einzelmaßnahme, keine Prognosen für die einzelne Praxis. Sie lassen sich auch nicht ohne Weiteres zu einer Gesamtsumme addieren, weil nicht jede Maßnahme jede Praxis trifft. Die tatsächliche Betroffenheit hängt vom Leistungsspektrum, von der Patientenstruktur und von der Region ab.

Was die KBV jetzt zusagt.

Einen Tag später, am 6. August, kündigte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen an, dass die KBV gemeinsam mit den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen regionale Fallwerte und Prognosezahlen bereitstellen will. Genannt wurde eine Größenordnung von 7 bis 13 Prozent weniger vergüteten Fällen pro Quartal, je nach Fachgruppe.

Diese regionalen Zahlen liegen noch nicht vor. Sie sollen kommen, sobald der Bewertungsausschuss entschieden hat. Für die Planung heißt das: Die jetzt verfügbaren Bundesdurchschnitte geben eine erste Orientierung, die belastbare Grundlage folgt später.

Warum Sie trotzdem nicht warten sollten.

Die meisten Änderungen greifen erst zum 1. Januar 2027. Akuter Handlungsdruck besteht also nicht. Das ist aber kein Argument fürs Abwarten, sondern ein Vorteil, weil Zeit für eine geordnete Anpassung bleibt.

Praktisch geht es um drei Ebenen. Erstens die betriebswirtschaftliche Einordnung, also welcher Anteil des eigenen Umsatzes überhaupt betroffen ist. Zweitens die Kapazitätsplanung, weil weniger vergütete Fälle pro Quartal eine andere Terminstruktur nahelegen können. Drittens die Frage, ob das Leistungsangebot ergänzt werden soll.

Zahnarzt- und Kieferorthopädiepraxen sind von diesen Zahlen nicht direkt betroffen, weil für zahnärztliche Leistungen ein eigener Vergütungsbereich gilt.

Einordnung Zur erfolgreichen Praxis

Wo wir eine Lücke sehen.

Sinkende GKV-Honorare sind ein betriebswirtschaftliches Thema. Es gehört in die Hände von Steuerberatung und Berufsverband, nicht zu einer Webagentur. Was wir aus unserer Arbeit beitragen können, ist eine Beobachtung.

Praxen, die einen relevanten Anteil ihrer Leistungen außerhalb der GKV-Vergütung erbringen, kommunizieren das online oft erstaunlich schwach. Selbstzahlerleistungen stehen als Aufzählung auf einer Unterseite, ohne Erklärung, ohne Preisrahmen, ohne Möglichkeit zur direkten Terminvereinbarung. Wer sich als Patient dafür interessiert, findet nichts, woran er sich entscheiden kann.

Das ersetzt keine wegfallende GKV-Vergütung. Es ist ein Baustein, der sich mit überschaubarem Aufwand verbessern lässt. Wie eine solche Darstellung aussehen kann, zeigen wir unter Praxismarketing.

Was Sie jetzt prüfen sollten

Vier Schritte bis zum Jahresende.

  • Ordnen Sie die KBV-Durchschnittswerte für Ihre Fachgruppe grob auf Ihre eigene Umsatzstruktur um.
  • Fragen Sie bei Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nach, wann die regionalen Fallwert-Prognosen kommen.
  • Besprechen Sie die Auswirkungen für 2027 frühzeitig mit Steuerberatung oder Berufsverband.
  • Prüfen Sie, ob Selbstzahlerleistungen auf Ihrer Website verständlich und auffindbar dargestellt sind.
Keine Rechts- oder Steuerberatung. Dieser Beitrag fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen. Für die Bewertung Ihrer eigenen Zahlen sind Steuerberatung und Berufsverband die richtigen Ansprechpartner.
Nächster Schritt

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Quellen
  • Primärquelle. Kassenärztliche Bundesvereinigung, „Die Sparliste: Auswirkungen des Spargesetzes für Praxen", Infoblatt als PDF. kbv.de, Sparliste (PDF)
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung, „GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf die ambulante Versorgung". kbv.de/spargesetz
  • Ärzte Zeitung, „Sparliste der KBV: So hoch könnten die Verluste jeder Praxis sein", 5. August 2026. aerztezeitung.de
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung, PraxisNachrichten, „Gassen kündigt Unterstützung für Praxen bei der Anpassung ihres Leistungsangebots an", 6. August 2026. kbv.de
  • Deutsches Ärzteblatt, „KBV will Praxen helfen, wirtschaftlich zu arbeiten", 6. August 2026. aerzteblatt.de

Praxis-Update vom 7. August 2026, zuletzt aktualisiert am 12. August 2026. Redaktion: Robin Reich. Fortsetzung unseres Beitrags GKV-Spargesetz in Kraft vom 5. August 2026. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald die regionalen Fallwerte vorliegen.

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