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Impressum für die Arztpraxis: die Pflichtangaben, nach Praxisform sortiert.

Das Impressum ist die Seite, die niemand liest und die trotzdem jeder braucht. Für Ärzte gelten mehr Pflichtangaben als für andere Unternehmen, und zwei davon fehlen auf einem großen Teil der Praxiswebsites, die wir prüfen. Wir stellen zusammen, was seit dem Digitale-Dienste-Gesetz gilt, was sich 2025 geändert hat und was je nach Praxisform dazukommt.

Grundlage

Was sich geändert hat, und was nicht.

Seit dem 14. Mai 2024 steht die Impressumspflicht in Paragraf 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes. Er hat Paragraf 5 Telemediengesetz inhaltsgleich abgelöst. Wer im Impressum noch auf das Telemediengesetz verweist, hat keinen Rechtsverstoß, aber ein Zeichen dafür, dass die Seite seit Jahren nicht angefasst wurde. Wir ändern das in jedem Projekt mit.

Die zweite Änderung ist wichtiger. Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Der Hinweis mit dem Link, der jahrelang Pflicht war, ist seitdem falsch. Ein Impressum, das ihn noch enthält, verweist auf eine Stelle, die es nicht mehr gibt, und das gilt als irreführend. Wer den Hinweis noch hat, entfernt ihn.

Unverändert ist, was für Ärzte dazukommt. Als reglementierter Beruf müssen Sie Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht nennen. Genau diese drei Angaben fehlen nach unserer Erfahrung am häufigsten, weil die Praxiswebsite von einer Agentur gebaut wurde, die sonst Handwerker und Restaurants betreut.

Die Pflichtangaben

Was in jedes Praxis-Impressum gehört.

Die Liste für eine Einzelpraxis. Was bei Gemeinschaftspraxis, MVZ und Privatpraxis dazukommt oder wegfällt, steht weiter unten. Die Angaben entsprechen den Hinweisen der Ärztekammern Saarland, Hamburg und Brandenburg und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

AngabeWas genauGrundlage
Name und AnschriftVollständiger Name mit akademischem Grad, Praxisanschrift als ladungsfähige Adresse. Kein Postfach.§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG
KontaktE-Mail-Adresse zwingend, dazu die Telefonnummer. Beides so, dass eine schnelle Kontaktaufnahme möglich ist.§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG
AufsichtsbehördeBei Vertragsärzten die zuständige Kassenärztliche Vereinigung mit Anschrift. Die Kammern und die KV Westfalen-Lippe fordern sie, einzelne Kammern nennen daneben die Landesgesundheitsbehörde. Wir raten, die KV immer zu nennen.§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG
BerufsbezeichnungDie gesetzliche Bezeichnung Ärztin oder Arzt und der Staat, der sie verliehen hat, also Bundesrepublik Deutschland. Facharztbezeichnungen nach der Weiterbildungsordnung dürfen dazu.§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG
KammerDie zuständige Landesärztekammer mit Anschrift oder Verweis auf ihre Website.§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG
BerufsrechtBerufsordnung der Landesärztekammer und Heilberufe-Kammergesetz des Landes, jeweils mit Angabe, wo sie zugänglich sind. Ein Link auf die Kammerseite reicht.§ 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG
Umsatzsteuer-IDNur, wenn vorhanden. Ärztliche Heilbehandlung ist nach § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz steuerfrei, die meisten Praxen haben keine. Dann entfällt die Zeile ganz.§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG
VerbraucherschlichtungDer Satz, ob die Praxis zur Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren bereit oder verpflichtet ist. Entfällt bei zehn oder weniger Beschäftigten am 31. Dezember des Vorjahres.§ 36 VSBG
Redaktionell VerantwortlicherNur, wenn die Website journalistisch-redaktionelle Inhalte hat, etwa einen Gesundheitsblog mit eigenen Beiträgen. Dann Name und Anschrift einer natürlichen Person. Bei reiner Praxisdarstellung nicht nötig, bei Blog vorsorglich angeben.§ 18 Abs. 2 MStV

Nicht mehr aufnehmen: den Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU, eingestellt am 20. Juli 2025. Nicht vorgeschrieben, aber vertrauensbildend: Name und Sitz der Berufshaftpflichtversicherung. Die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung, die das für andere Berufe verlangt, gilt nach überwiegender Auffassung nicht für Gesundheitsdienstleistungen.

Wo das Impressum stehen muss

Leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar. Die Rechtsprechung übersetzt das mit höchstens zwei Klicks von jeder Unterseite. Der übliche Weg ist ein Link mit der Bezeichnung Impressum im Fußbereich jeder Seite. Die Datenschutzerklärung ist eine eigene Seite mit eigenem Link, kein Abschnitt im Impressum.

Die Pflicht endet nicht an der eigenen Website. Ein Instagram- oder Facebook-Profil der Praxis ist ein geschäftlich genutzter digitaler Dienst und braucht ebenfalls ein Impressum, entweder im Profil selbst oder als klar bezeichneter Link auf das Impressum der Website. Ein Link auf die Startseite reicht nicht.

Nach Praxisform

Was je nach Rechtsform dazukommt.

Gemeinschaftspraxis und BAG

  • Alle Gesellschafter mit Namen, Berufsbezeichnung und Kammer
  • Bei einer Partnerschaftsgesellschaft das Registergericht und die Registernummer
  • Der Vertragsarztsitz, wenn er von der Praxisanschrift abweicht

Praxisgemeinschaft

  • Rechtlich getrennte Praxen unter einem Dach: Jede Praxis wird mit eigenem Verantwortlichen genannt
  • Eine gemeinsame Website braucht die Angaben aller beteiligten Praxen, klar voneinander getrennt

MVZ

  • Der Träger mit Rechtsform und Sitz, bei einer GmbH die Geschäftsführer, das Handelsregister mit Nummer, gegebenenfalls das Stammkapital
  • Der ärztliche Leiter mit Berufsbezeichnung und Kammer
  • Die zuständige KV als Aufsichtsbehörde

Privatpraxis und angestellte Ärzte

  • Privatpraxis: keine KV-Angabe, alle anderen Angaben unverändert
  • Angestellte Ärzte sind nicht Anbieter der Website und gehören nicht zwingend ins Impressum. Auf der Teamseite mit dem Zusatz angestellte Ärztin oder angestellter Arzt

Der Punkt mit den Schwerpunkten

Das Impressum ist auch der Ort, an dem Bezeichnungen sauber sein müssen. Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen dürfen nur in der Form geführt werden, die die Weiterbildungsordnung vorsieht. Tätigkeitsschwerpunkte, die Sie selbst gewählt haben, müssen sich davon deutlich abheben und als solche gekennzeichnet sein. Die Ärztekammer Nordrhein erlaubt höchstens drei und verlangt mindestens zwei Jahre Erfahrung, Bayern spricht bewusst von besonderen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden. Das ist Paragraf 27 der Musterberufsordnung, und Ihre Kammer setzt ihn eigenständig um.

Das Risiko

Was ein fehlerhaftes Impressum kostet.

Fehlende, falsche oder unvollständige Angaben sind nach Paragraf 33 Digitale-Dienste-Gesetz eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro. In der Praxis ist das Bußgeld selten. Häufiger ist die Abmahnung durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände, weil die Impressumspflicht eine Marktverhaltensregel ist. Ob ein Mitbewerber die Abmahnkosten erstattet verlangen kann, ist seit der Reform des Wettbewerbsrechts 2020 für Informationspflichten im Internet eingeschränkt, das ändert aber nichts an der Unterlassungspflicht und nichts an dem Aufwand, den eine Abmahnung erzeugt.

Wichtiger als das Bußgeld ist der Eindruck. Ein Patient, der auf der Website eines Arztes ein Impressum ohne Kammer und mit dem Hinweis auf eine eingestellte EU-Plattform findet, merkt das nicht. Ein Kollege, ein Gutachter oder eine Kammer merkt es sofort. Für uns ist das Impressum deshalb kein Anhängsel, sondern der Teil der Website, der als erstes fertig ist.

Die fünf häufigsten Fehler

  • Keine Angabe der Ärztekammer, oder die falsche
  • Keine gesetzliche Berufsbezeichnung mit Verleihungsstaat, stattdessen nur die Facharztbezeichnung
  • Kein Verweis auf Berufsordnung und Kammergesetz
  • Der Hinweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform, die seit Juli 2025 nicht mehr existiert
  • Verweis auf Paragraf 5 Telemediengesetz statt Digitale-Dienste-Gesetz. Kein Verstoß, aber ein Zeichen

Das Impressum ist ein Teil der rechtlichen Vorgaben. Was für Datenschutz, Cookies, Bilder und Werbung auf einer Praxiswebsite gilt, steht im Beitrag Rechtliche Vorgaben für die Praxis-Website. Wie wir eine Website bauen, bei der das alles von Anfang an stimmt, auf Webdesign für Ärzte.

Häufige Fragen

Was Ärzte uns zum Impressum fragen.

Muss die Kassenärztliche Vereinigung im Impressum stehen?

Bei Vertragsärzten ja, als zuständige Aufsichtsbehörde nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 3 Digitale-Dienste-Gesetz. Die Ärztekammern Saarland, Hamburg und Brandenburg und die KV Westfalen-Lippe fordern die Angabe, einzelne Kammern nennen daneben die Landesgesundheitsbehörde. Wir raten, die KV immer zu nennen, es kostet eine Zeile. Privatpraxen ohne Zulassung brauchen die Angabe nicht.

Brauche ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum?

Nur, wenn Sie eine haben. Ärztliche Heilbehandlung ist nach Paragraf 4 Nummer 14 Umsatzsteuergesetz steuerfrei, die meisten Praxen haben deshalb keine Umsatzsteuer-ID. Dann entfällt die Zeile vollständig. Ein Hinweis wie nicht vorhanden ist nicht nötig. Praxen mit umsatzsteuerpflichtigen Leistungen, etwa Gutachten oder Verkauf, prüfen das mit dem Steuerberater.

Muss der Hinweis auf die Online-Streitbeilegung noch ins Impressum?

Nein, im Gegenteil. Die Plattform der Europäischen Kommission wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Ein Impressum, das noch auf sie verweist, verweist auf eine Stelle, die es nicht mehr gibt, und das gilt als irreführend. Entfernen Sie den Hinweis und den Link. Der Satz zur Verbraucherschlichtung nach Paragraf 36 VSBG bleibt davon unberührt und gilt für Praxen mit mehr als zehn Beschäftigten.

Braucht das Instagram-Profil der Praxis ein eigenes Impressum?

Ja. Ein geschäftlich genutztes Profil in einem sozialen Netzwerk ist ein digitaler Dienst und unterliegt derselben Impressumspflicht wie die Website. Es reicht ein klar als Impressum bezeichneter Link im Profil, der direkt auf das Impressum der Praxiswebsite führt. Ein Link auf die Startseite genügt nicht.

Muss die Berufshaftpflichtversicherung ins Impressum?

Nach überwiegender Auffassung nicht. Die Verordnung, die das für andere Dienstleister verlangt, nimmt Gesundheitsdienstleistungen aus. Einige Anbieter führen die Angabe trotzdem als Pflicht auf, das ist rechtlich nicht belegt. Wer Versicherer und Geltungsbereich nennt, macht nichts falsch und schafft Vertrauen, muss es aber nicht.

Was passiert bei einem fehlerhaften Impressum?

Nach Paragraf 33 Digitale-Dienste-Gesetz droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro, das in der Praxis selten verhängt wird. Häufiger sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Wettbewerbsverbände, weil die Impressumspflicht eine Marktverhaltensregel ist. Ob der Abmahnende seine Kosten erstattet verlangen kann, ist seit 2020 eingeschränkt, die Unterlassungspflicht bleibt. Der größere Schaden ist der Eindruck bei Kollegen, Gutachtern und Kammer.

Wer ist redaktionell verantwortlich, und muss das ins Impressum?

Nur, wenn die Website journalistisch-redaktionelle Inhalte hat, etwa einen Blog mit eigenen Beiträgen zu Gesundheitsthemen. Dann verlangt Paragraf 18 Absatz 2 Medienstaatsvertrag die Angabe einer natürlichen Person mit Name und Anschrift. Bei einer reinen Praxisdarstellung mit Leistungen, Team und Sprechzeiten ist die Angabe nicht nötig. Wer einen Blog betreibt, nennt die Person vorsorglich.

Rechtliche Vorgaben für die Praxis-Website →

Alle Beiträge im Überblick →

Stand: · Verfasst von Robin Reich · Wir prüfen diesen Beitrag auf Gesetzesänderungen und neue Hinweise der Ärztekammern.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt zusammen, wie wir die Anforderungen aus unserer Projektpraxis verstehen und umsetzen. Er ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Hinweise der Landesärztekammern weichen in Einzelheiten voneinander ab, maßgeblich ist Ihre Kammer. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre Ärztekammer oder eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei.
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