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Ratgeber

Praxisübernahme: Ablauf, Kaufpreis und die Fehler, die Sie sich ersparen.

Fast jede zweite hausärztliche Gründung ist heute die Übernahme einer bestehenden Praxis, und in gesperrten Planungsbereichen ist sie der einzige Weg. Wir stellen zusammen, wie das Nachbesetzungsverfahren abläuft, was Praxen kosten, welche Verträge und Fristen zählen und woran Übernahmen in der Praxis scheitern. Aus der Perspektive dessen, der übernimmt.

Ausgangslage

Warum jetzt viele Praxen zur Übernahme anstehen.

Von den rund 108.000 niedergelassenen Ärzten waren Ende 2023 42 Prozent mindestens 60 Jahre alt. Das Durchschnittsalter aller Vertragsärzte lag nach der Arztzahlstatistik der KBV 2025 bei knapp 54 Jahren. Ein großer Teil dieser Praxen wird in den nächsten zehn Jahren abgegeben, und nicht für jede findet sich ein Nachfolger. Für den, der übernehmen will, ist das ein Käufermarkt in vielen Regionen und ein enger Markt in wenigen Großstädten.

Nach den Existenzgründungsanalysen der apoBank und des Zentralinstituts entschieden sich 2023 und 2024 46 Prozent der hausärztlichen Gründer für die Übernahme einer Einzelpraxis. Die Gesamtinvestition lag bei knapp 200.000 Euro, davon rund 78.000 Euro für Modernisierung und Ausstattung. Dieser zweite Posten hat sich in zehn Jahren verdoppelt. Wer eine Praxis übernimmt, kauft also zunehmend einen Patientenstamm und einen Sitz, und baut den Rest neu.

46 %

der Hausarztgründer übernehmen eine Einzelpraxis

Übernahmen sind seit Jahren der Regelfall. In gesperrten Planungsbereichen sind Neugründungen faktisch ausgeschlossen.

200.000 €

Gesamtinvestition Hausarztpraxis

Davon 61 Prozent mit einem Übernahmepreis bis 100.000 Euro. Auf dem Land rund 152.000 Euro gesamt, in der Großstadt 205.000 Euro.

78.000 €

für Modernisierung

Der Posten, der am schnellsten wächst. Geräte, IT, Räume und Außenauftritt der übernommenen Praxis sind oft so alt wie der Abgeber im Beruf.

Quellen: apoBank und Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, Existenzgründungsanalyse Hausärzte 2023 und 2024, veröffentlicht November 2025. KBV, Arztzahlstatistik 2025. Arzt und Wirtschaft zur Altersstruktur, Februar 2025.

Das Verfahren

Wie das Nachbesetzungsverfahren abläuft.

In gesperrten Planungsbereichen läuft die Übernahme über Paragraf 103 SGB V. Der Abgeber gibt seinen Sitz nicht an Sie, sondern an den Zulassungsausschuss zurück, der ihn ausschreibt und neu vergibt. Der Kaufvertrag zwischen Ihnen beiden hängt an dieser Entscheidung.

SchrittWas passiertWorauf Sie achten
1. Antrag des AbgebersDer Abgeber beantragt beim Zulassungsausschuss die Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens. Der Ausschuss prüft, ob die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen erforderlich ist. Bei einem Versorgungsgrad ab 140 Prozent soll er ablehnen, dann zahlt die KV dem Abgeber den VerkehrswertDiese Prüfung entfällt, wenn Sie Ehegatte, Kind, seit drei Jahren angestellter Arzt oder Praxispartner des Abgebers sind. Das ist der Grund, warum die Anstellung beim Abgeber der sicherste Weg zur Übernahme ist
2. AusschreibungDie KV schreibt den Sitz in ihrem amtlichen Mitteilungsblatt aus. Die Bewerbungsfrist beträgt in der Regel einen Monat und ist eine AusschlussfristWer die Frist verpasst, ist raus, auch wenn der Kaufvertrag schon unterschrieben ist. Bewerben Sie sich am ersten Tag
3. AuswahlDer Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerbern nach beruflicher Eignung, Approbationsalter, Dauer der ärztlichen Tätigkeit, Tätigkeit in unterversorgten Gebieten, Verwandtschaft oder Anstellung beim Abgeber und Dauer der Eintragung in die WartelisteLassen Sie sich früh in die Warteliste der KV eintragen. Die Dauer dort ist ein Auswahlkriterium, das Sie beeinflussen können
4. Zulassung und VerzichtSie stellen den Zulassungsantrag, der Abgeber erklärt den Verzicht auf seine Zulassung, bedingt auf Ihre bestandskräftige Zulassung, spätestens in der Sitzung, in der Sie zugelassen werdenDer Kaufvertrag muss die Zulassung als aufschiebende Bedingung enthalten. Sonst zahlen Sie für eine Praxis, die Sie nicht führen dürfen

Nach den Erläuterungen der KV Westfalen-Lippe vom Dezember 2024 und den Hinweisen der KV Baden-Württemberg. Die KV Baden-Württemberg rechnet für das Verfahren mit neun bis zwölf Monaten und rät, den Antrag etwa ein Jahr vor der geplanten Übergabe zu stellen. Die Interessen des Abgebers sind nach dem Gesetz nur zu berücksichtigen, soweit der Kaufpreis den Verkehrswert der Praxis nicht übersteigt.

Was die Praxis wert ist

Die frühere Ärztekammermethode, die den ideellen Wert pauschal aus dem Umsatz ableitete, gilt als überholt. Bundesärztekammer und KBV empfehlen seit 2008 die modifizierte Ertragswertmethode, und der Bundesgerichtshof hat sie 2011 anerkannt: Der Ertrag der nächsten drei bis fünf Jahre, abzüglich eines Unternehmerlohns für den Arzt und der darauf entfallenden Steuern, ergibt den ideellen Wert. Dazu kommt der Substanzwert für Geräte und Einrichtung, der bei älteren Praxen oft gegen null geht.

In der Praxis heißt das: Ein hoher Umsatz allein rechtfertigt keinen hohen Preis, wenn er an der Person des Abgebers hängt. Ein Patientenstamm, der wegen des alten Arztes kommt, ist weniger wert als einer, der wegen der Praxis kommt. Lassen Sie den Wert von einem Berater ermitteln, der nicht vom Abgeber bezahlt wird, und lassen Sie sich die Abrechnungsdaten der letzten drei Jahre zeigen, nicht nur die Steuerbilanz.

Die Verträge

Was im Kaufvertrag geregelt sein muss.

Ein Praxiskaufvertrag ist kein Formular. Er verbindet den Kauf mit einem Verwaltungsverfahren, das Sie nicht kontrollieren, mit Arbeitsverhältnissen, die automatisch übergehen, und mit Patientendaten, die Ihnen nicht gehören. Vier Bausteine entscheiden.

Zulassung und Patienten

  • Aufschiebende Bedingung: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn Ihre Zulassung bestandskräftig ist. Mit Regelung, was bei Ablehnung passiert
  • Übergabestichtag, Kaufpreisaufteilung in Substanz und ideellen Wert, Wettbewerbsverbot des Abgebers nach Ort und Zeit
  • Patientenkartei: Der Bundesgerichtshof hat 1991 einen Kaufvertrag für nichtig erklärt, der die Kartei ohne Einwilligung der Patienten übergab. Seitdem gilt das Zwei-Schrank-Modell: Die Altdaten bleiben getrennt, Sie greifen erst zu, wenn der Patient beim ersten Besuch einwilligt
  • Seit der DSGVO dazu eine Vereinbarung zur Verarbeitung der Altdaten und die zehnjährige Aufbewahrungspflicht, die auf Sie übergeht

Personal, Räume, Verträge

  • Die Arbeitsverhältnisse gehen nach Paragraf 613a BGB automatisch mit allen Rechten auf Sie über. Sie können ihnen nicht widersprechen, die Mitarbeiter schon, innerhalb eines Monats nach Unterrichtung in Textform
  • Der Mietvertrag geht nicht automatisch über. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters oder eine Nachfolgeklausel, mit einer Laufzeit, die Ihre Finanzierung abdeckt
  • Leasing-, Wartungs- und Softwareverträge: Liste aller laufenden Verträge mit Laufzeit und Kündigungsfrist als Anlage zum Vertrag
  • Domain, Website, Google-Unternehmensprofil, Telefonnummer und die Zugänge dazu. Was hier nicht geregelt ist, gehört nach der Übergabe niemandem

Förderung, die Sie prüfen sollten

Die Kassenärztlichen Vereinigungen fördern Übernahmen in Gebieten mit Versorgungsbedarf aus ihren Strukturfonds, mit Investitionszuschüssen zwischen 10.000 und 90.000 Euro je nach Land, dazu Sicherstellungszuschläge und Umsatzgarantien. Die KV Baden-Württemberg zahlt bis zu 60.000 Euro für eine Einzelpraxis bei drei Jahren Bindung, Bayern bis zu 90.000 Euro. Die Programme haben Stichtage und Antragsfristen, prüfen Sie sie vor dem Kaufvertrag, nicht danach.

Der Übergang

Wie Sie den Patientenstamm halten.

Sie kaufen einen Patientenstamm, aber die Patienten haben nichts unterschrieben. Ob sie bleiben, entscheidet sich in den ersten sechs Monaten, und die meisten Übernahmen verlieren hier mehr, als der Kaufvertrag vorsah.

Die gemeinsame Phase

Wer als Angestellter oder Jobsharing-Partner beim Abgeber einsteigt, hat zwei Vorteile: Nach drei Jahren gemeinsamer Tätigkeit ist er im Nachbesetzungsverfahren privilegiert, und die Patienten kennen ihn, bevor der alte Arzt geht. Wo das nicht möglich ist, sollten Abgeber und Nachfolger mindestens einige Monate parallel in der Praxis sein und der Abgeber jeden Patienten persönlich vorstellen.

Die Information

Patienten sollten drei bis vier Monate vor der Übergabe informiert werden, per Aushang, per Brief an Chroniker, im Gespräch. Der Brief sagt, wer kommt, was gleich bleibt, was sich ändert und dass die Praxis in denselben Räumen weiterläuft. Ein Satz zur Einwilligung in die Übernahme der Daten gehört dazu, sonst steht beim ersten Besuch jeder Patient vor dem Zwei-Schrank-Modell.

Der Außenauftritt

Die Website des Abgebers zeigt den Abgeber. Wenn sie nach der Übergabe noch sein Foto trägt, bestätigt sie jedem Patienten, der nachsieht, dass die Praxis nicht mehr die alte ist und noch nicht die neue. Wir raten, Domain und Google-Profil zu übernehmen, weil dort Bewertungen und Auffindbarkeit hängen, und die Website zum Stichtag neu aufzusetzen: neuer Arzt, gleiche Adresse, gleiche Telefonnummer, gleiche Sprechzeiten, plus das, was Sie besser machen. Das ist der einzige Teil der Modernisierung, den jeder Patient sieht, bevor er kommt.

Das Personal

Die Medizinischen Fachangestellten sind für die Patienten die Konstante. Wer sie verliert, verliert mit ihnen die Patienten, die sie kennen. Die Unterrichtung nach Paragraf 613a ist eine Pflicht, das Gespräch davor ist die eigentliche Arbeit. Sagen Sie früh, was Sie ändern wollen und was nicht, und fragen Sie, was sie geändert haben wollen. Meistens ist es die Software.

Wie wir die Website zur Übergabe aufsetzen, mit Terminbuchung, die in die neue Praxissoftware schreibt, und einem Auftritt, der zum Stichtag fertig ist, steht auf Website für die Praxisgründung.

Häufige Fragen

Was Übernehmer uns fragen.

Was kostet die Übernahme einer Arztpraxis?

Nach der Existenzgründungsanalyse von apoBank und Zentralinstitut lag die Gesamtinvestition für die Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis 2023 und 2024 bei knapp 200.000 Euro. 61 Prozent der Übernehmer zahlten einen Kaufpreis bis 100.000 Euro, 33 Prozent zwischen 100.000 und 200.000 Euro. Dazu kamen im Schnitt 78.000 Euro für Modernisierung. Fachärztliche Praxen liegen höher, Orthopädie in einer früheren Erhebung bei über 500.000 Euro gesamt.

Wie lange dauert eine Praxisübernahme?

Das Nachbesetzungsverfahren bei der KV dauert nach Angaben der KV Baden-Württemberg neun bis zwölf Monate, vom Antrag des Abgebers bis zur bestandskräftigen Zulassung des Nachfolgers. Davor liegen Suche, Bewertung und Vertrag, danach die Übergangsphase mit den Patienten. Rechnen Sie ab dem ersten Gespräch mit dem Abgeber mit anderthalb bis zwei Jahren bis zum Stichtag, mehr, wenn Sie vorher als Angestellter einsteigen.

Bekomme ich den Sitz sicher, wenn ich den Kaufvertrag unterschrieben habe?

Nein. In gesperrten Planungsbereichen vergibt der Zulassungsausschuss den Sitz nach gesetzlichen Kriterien, und der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Abgeber bindet ihn nicht. Er berücksichtigt die Interessen des Abgebers nur, soweit der Kaufpreis den Verkehrswert nicht übersteigt. Sicherer ist die Übernahme, wenn Sie vorher drei Jahre beim Abgeber angestellt waren, mit ihm in einer Gemeinschaftspraxis gearbeitet haben oder verwandt sind. Der Kaufvertrag muss die Zulassung als aufschiebende Bedingung enthalten.

Darf ich die Patientenkartei einfach übernehmen?

Nicht ohne Einwilligung der Patienten. Der Bundesgerichtshof hat 1991 einen Praxiskaufvertrag für nichtig erklärt, der die Kartei ohne Einwilligung übergab, wegen Verstoßes gegen die Schweigepflicht. Üblich ist das Zwei-Schrank-Modell: Die Altdaten bleiben getrennt verwahrt, und Sie greifen erst darauf zu, wenn der Patient beim ersten Besuch bei Ihnen zustimmt. Die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren geht auf Sie über.

Muss ich das Personal des Abgebers übernehmen?

Ja. Die Arbeitsverhältnisse gehen nach Paragraf 613a BGB automatisch mit allen Rechten und der bisherigen Betriebszugehörigkeit auf Sie über, eine Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam. Die Mitarbeiter müssen in Textform unterrichtet werden und können innerhalb eines Monats widersprechen. In der Praxis ist das Team die Konstante für die Patienten, und wer es hält, hält den Stamm.

Gibt es Förderung für die Praxisübernahme?

In Gebieten mit Versorgungsbedarf ja. Die Kassenärztlichen Vereinigungen zahlen aus ihren Strukturfonds Investitionszuschüsse zwischen 10.000 und 90.000 Euro je nach Land, dazu Sicherstellungszuschläge und Umsatzgarantien. Die KV Baden-Württemberg fördert Einzelpraxen mit bis zu 60.000 Euro bei drei Jahren Bindung, Bayern mit bis zu 90.000 Euro. Die Programme haben Stichtage, prüfen Sie sie vor dem Kaufvertrag.

Sollte ich die Website des Abgebers übernehmen?

Die Domain und das Google-Unternehmensprofil ja, weil dort Auffindbarkeit und Bewertungen hängen. Die Website selbst nein. Sie zeigt den Abgeber, seine Leistungen und seinen Stil, und sie bestätigt jedem Patienten, der nach der Übergabe nachsieht, dass die Praxis nicht mehr die alte ist. Setzen Sie sie zum Stichtag neu auf, mit gleicher Adresse, gleicher Telefonnummer und Ihrem Namen, und regeln Sie die Übergabe der Zugänge im Kaufvertrag.

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Stand: · Verfasst von Robin Reich · Wir prüfen Investitionszahlen, Förderprogramme und Rechtslage einmal im Jahr.

Hinweis: Dieser Beitrag fasst zusammen, was wir aus Projekten mit übernehmenden Ärzten und aus öffentlich zugänglichen Quellen wissen. Er ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Niederlassungsberatung. Das Nachbesetzungsverfahren wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen im Detail unterschiedlich gehandhabt, maßgeblich ist Ihre KV. Für den Kaufvertrag wenden Sie sich an eine auf Medizinrecht spezialisierte Kanzlei.
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