Praxisabgabe: wann Sie anfangen, was die Praxis wert ist und wie Sie einen Nachfolger finden.
Vier von zehn niedergelassenen Ärzten sind über 60. Viele von ihnen werden ihre Praxis in den nächsten Jahren abgeben, und nicht jede findet einen Nachfolger. Wer drei bis fünf Jahre vorher anfängt, verkauft. Wer ein Jahr vorher anfängt, schließt. Wir stellen zusammen, was der Weg zur Abgabe verlangt, was die Praxis wert ist, wie das Verfahren bei der KV läuft und was steuerlich gilt.
Warum die Abgabe früher beginnt, als die meisten denken.
Ende 2023 waren 42 Prozent der rund 108.000 niedergelassenen Ärzte mindestens 60 Jahre alt. Nach einer Auswertung von Arzt und Wirtschaft plant nur etwa die Hälfte, bis zum Rentenalter weiterzuarbeiten, ein Fünftel will früher aufhören, und jeder Siebte kann sich eine Anstellung nach der Abgabe vorstellen. Auf der anderen Seite steht eine Generation, die zu 46 Prozent übernimmt statt neu gründet, aber wählerisch geworden ist: Sie sucht Praxen, in die sie nicht zuerst 78.000 Euro Modernisierung stecken muss.
Das ist die Ausgangslage. Die Nachfrage nach Praxen ist da, aber nicht nach jeder. Eine Praxis, die abgabefähig ist, verkauft sich in einem Jahr. Eine, die es nicht ist, wird nach zwei Jahren Suche geschlossen, und der Sitz geht ohne Kaufpreis an die KV zurück. Der Unterschied zwischen beiden liegt selten an der Medizin und fast immer an den drei bis fünf Jahren davor.
der Niedergelassenen sind über 60
Die Abgabewelle ist keine Prognose, sie läuft. Wer jetzt abgibt, konkurriert mit vielen Kollegen um wenige Nachfolger.
Jahre Vorlauf
Die Empfehlung der Fachpresse und der KVen. Das Nachbesetzungsverfahren allein dauert neun bis zwölf Monate, alles davor ist Vorbereitung.
investieren Übernehmer nach
Im Schnitt, in Geräte, IT, Räume und Außenauftritt. Jeder Euro, den der Nachfolger dort sieht, fehlt im Kaufpreis.
Quellen: Arzt und Wirtschaft, Februar 2025, zur Altersstruktur und zu den Plänen der Abgeber. apoBank und Zentralinstitut, Existenzgründungsanalyse Hausärzte, November 2025. KV Baden-Württemberg zur Verfahrensdauer.
Was wann zu tun ist.
Vom ersten Gedanken bis zum Stichtag. Die Fristen des Nachbesetzungsverfahrens sind fest, alles davor ist Ihre Entscheidung, und sie entscheidet über den Preis.
| Wann | Was | Warum |
|---|---|---|
| 5 bis 3 Jahre vorher | Entscheidung über Zeitpunkt und Form: Verkauf, Anstellung eines späteren Nachfolgers, Aufnahme eines Partners, Teilabgabe des Sitzes. Erste Bewertung der Praxis. Prüfung, ob der Planungsbereich gesperrt ist | Ein Nachfolger, der drei Jahre bei Ihnen angestellt war oder mit Ihnen in einer Gemeinschaftspraxis gearbeitet hat, ist im Nachbesetzungsverfahren privilegiert. Das ist der sicherste Weg, und er braucht drei Jahre |
| 3 bis 2 Jahre vorher | Praxis abgabefähig machen: Praxissoftware, Terminbuchung, Website, Geräte, Räume. Verträge sichten, Mietvertrag mit Nachfolgeklausel verlängern, Personal halten | Was Sie jetzt modernisieren, muss der Nachfolger nicht nachinvestieren und zahlt es im Kaufpreis. Was Sie liegen lassen, zieht er ab |
| 2 bis 1 Jahr vorher | Nachfolger suchen: Praxisbörse der KV, Ärztekammer, Fachverband, kommerzielle Börsen, eigenes Netzwerk, Anzeige. Bewertung aktualisieren, Kaufvertrag vorbereiten | Die Suche dauert, und ein Nachfolger, der die Praxis vor dem Verfahren kennenlernt, bleibt eher dabei |
| 12 bis 9 Monate vorher | Antrag auf Durchführung des Nachbesetzungsverfahrens beim Zulassungsausschuss. Ausschreibung durch die KV, Bewerbungsfrist ein Monat, Auswahl durch den Ausschuss, Verzichtserklärung bedingt auf die Zulassung des Nachfolgers | Die KV Baden-Württemberg rechnet mit neun bis zwölf Monaten und rät, den Antrag ein Jahr vorher zu stellen. Bei einem Versorgungsgrad ab 140 Prozent kann der Ausschuss die Nachbesetzung ablehnen, dann zahlt die KV den Verkehrswert |
| 4 bis 3 Monate vorher | Patienten informieren, Personal nach Paragraf 613a unterrichten, gemeinsame Sprechstunden mit dem Nachfolger, Übergabe von Domain, Google-Profil und Zugängen vorbereiten. Meldungen an KV, Kammer, Versorgungswerk, Finanzamt, Berufsgenossenschaft | Die Patienten haben nichts unterschrieben. Ob sie bleiben, entscheidet sich in dieser Phase |
| Stichtag | Übergabe. Zwei-Schrank-Modell für die Altdaten, die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren geht auf den Nachfolger über. Website und Profil zeigen ab diesem Tag den Nachfolger | Was an diesem Tag noch Sie zeigt, bestätigt jedem Patienten, dass die Praxis nicht mehr die alte ist |
Nach den Erläuterungen der KV Westfalen-Lippe vom Dezember 2024 und den Hinweisen der KV Baden-Württemberg. Die Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen unterscheiden sich im Detail, maßgeblich ist Ihre KV.
Was Ihre Praxis wert ist, und was den Preis bewegt.
Die Ärztekammermethode, die den ideellen Wert pauschal aus dem Umsatz ableitete, ist überholt. Bundesärztekammer und KBV empfehlen seit 2008 die modifizierte Ertragswertmethode, der Bundesgerichtshof hat sie 2011 anerkannt. Sie rechnet mit dem Ertrag der nächsten drei bis fünf Jahre, zieht einen Unternehmerlohn für die ärztliche Arbeit und die darauf entfallenden Steuern ab und ergibt so den ideellen Wert. Dazu kommt der Substanzwert für Geräte und Einrichtung.
Für den Abgeber hat das zwei Folgen. Erstens: Der Umsatz zählt nur, soweit er übertragbar ist. Ein Patientenstamm, der wegen Ihrer Person kommt, ist weniger wert als einer, der wegen der Praxis kommt. Zweitens: Der Substanzwert alter Geräte geht gegen null, und ein Nachfolger zieht das, was er nachinvestieren muss, vom Preis ab. Nach den apoBank-Zahlen liegt der Kaufpreis hausärztlicher Einzelpraxen bei 61 Prozent der Übernahmen unter 100.000 Euro, in Großstädten höher als auf dem Land.
Was den Preis hebt
- Ein Patientenstamm, der an der Praxis hängt, nicht an Ihnen. Ein zweiter Arzt, ein bekanntes Team, feste Abläufe
- Eine Praxissoftware, die der Nachfolger übernehmen will, mit Terminbuchung und TI-Anbindung, die läuft
- Ein Mietvertrag mit Laufzeit und Nachfolgeklausel
- Ein Außenauftritt, der die Praxis zeigt und nicht nur den Abgeber: Website, Google-Profil, Bewertungen
- Abrechnungsdaten der letzten drei Jahre, geordnet und nachvollziehbar
Was den Preis drückt
- Geräte am Ende der Nutzungsdauer, Räume mit Sanierungsbedarf
- Eine Praxissoftware, die im Zi-Monitoring unten steht und die der Nachfolger sofort wechseln will
- Ein Team kurz vor dem Ruhestand, oder ein Team, das dem Nachfolger widerspricht
- Keine Website, oder eine, die Ihr Foto und Ihr Gründungsjahr zeigt und sonst nichts
- Ein Umsatz, der zu großen Teilen aus Ihrer persönlichen Zuweiserbindung kommt
Was steuerlich gilt
Der Gewinn aus dem Verkauf wird nach Paragraf 18 Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 16 Einkommensteuergesetz besteuert. Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 Euro, der ab einem Gewinn von 136.000 Euro abschmilzt, und auf Antrag den ermäßigten Steuersatz nach Paragraf 34 Absatz 3, 56 Prozent des durchschnittlichen Satzes, mindestens 14 Prozent, ebenfalls nur einmal. Voraussetzung ist, dass Sie alle wesentlichen Grundlagen übertragen und die Tätigkeit einstellen. Eine Anstellung beim Nachfolger ist erlaubt, eine freiberufliche Weiterarbeit nur in engem Umfang. Das ist ein Punkt für den Steuerberater, und zwar vor dem Vertrag.
Wo Sie ihn finden.
Der Nachfolger, der am ehesten bleibt, ist der, der die Praxis schon kennt. Alle anderen Wege sind zweite Wahl, und trotzdem oft nötig.
Von innen
Ein angestellter Arzt, ein Weiterbildungsassistent, ein Jobsharing-Partner. Nach drei Jahren gemeinsamer Tätigkeit ist er im Nachbesetzungsverfahren privilegiert, die Versorgungsprüfung entfällt, und die Patienten kennen ihn. Wer fünf Jahre vor der Abgabe eine Stelle schafft, hat drei Jahre Zeit, den Richtigen zu finden.
Über die KV und die Kammer
Jede Kassenärztliche Vereinigung betreibt eine Praxisbörse, in der Abgeber und Suchende sich eintragen, dazu die Warteliste der Bewerber für gesperrte Bereiche. Die Ärztekammern und die Fachverbände haben eigene Börsen. Kostenlos, mit der richtigen Zielgruppe, und meistens der erste Ort, an dem ein Übernehmer sucht.
Über Börsen und Berater
Kommerzielle Praxisbörsen und die Niederlassungsberatung der Banken erreichen Suchende, die überregional schauen. Sie kosten Geld oder Provision und bringen Kontakte, die die Praxis nicht kennen. Hier zählt, was der Interessent beim ersten Blick sieht, und der erste Blick geht auf die Website.
Was der Nachfolger sieht
Ein Übernehmer, der Ihre Praxis in einer Börse findet, sucht danach im Netz. Findet er eine Website von 2009 mit Ihrem Foto und keinem Google-Profil, rechnet er die Modernisierung hoch, bevor er anruft. Findet er eine gepflegte Praxis mit Terminbuchung, Bewertungen und einem Team, das sichtbar ist, sieht er etwas, das er übernehmen kann. Der Außenauftritt ist der billigste Teil der Abgabefähigkeit, und der, den jeder Interessent prüft.
Wie wir eine bestehende Praxiswebsite so erneuern, dass sie die Praxis zeigt und nicht nur den Inhaber, und beim Stichtag mit einem Namenswechsel weiterläuft, steht auf Praxiswebsite-Relaunch.
Was Abgeber uns fragen.
Wann sollte ich mit der Praxisabgabe beginnen?
Drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Stichtag. Das Nachbesetzungsverfahren bei der KV dauert allein neun bis zwölf Monate, die Suche nach einem Nachfolger oft länger, und wer einen Nachfolger drei Jahre vorher anstellt, macht ihn im Verfahren zum privilegierten Bewerber. Die Jahre davor entscheiden außerdem über den Preis: Was Sie modernisieren, zahlt der Nachfolger, was Sie liegen lassen, zieht er ab.
Wie wird der Wert meiner Praxis berechnet?
Nach der modifizierten Ertragswertmethode, die Bundesärztekammer und KBV seit 2008 empfehlen und der Bundesgerichtshof 2011 anerkannt hat. Der Ertrag der nächsten drei bis fünf Jahre, abzüglich eines Unternehmerlohns und der darauf entfallenden Steuern, ergibt den ideellen Wert. Dazu kommt der Substanzwert für Geräte und Einrichtung. Die frühere Ärztekammermethode mit pauschalen Umsatzanteilen gilt als überholt. Lassen Sie den Wert von einem unabhängigen Berater ermitteln.
Kann die KV die Nachbesetzung ablehnen?
Ja, in gesperrten Planungsbereichen. Bei einem Versorgungsgrad ab 140 Prozent soll der Zulassungsausschuss den Antrag ablehnen, wenn die Nachbesetzung aus Versorgungsgründen nicht erforderlich ist. Dann zahlt die KV eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswerts. Die Prüfung entfällt, wenn der Nachfolger Ihr Ehegatte, Kind, seit drei Jahren angestellter Arzt oder Praxispartner ist.
Was ist der Freibetrag bei der Praxisveräußerung?
Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es einmal im Leben einen Freibetrag von 45.000 Euro auf den Veräußerungsgewinn, der ab 136.000 Euro Gewinn abschmilzt. Auf Antrag kommt der ermäßigte Steuersatz nach Paragraf 34 Absatz 3 Einkommensteuergesetz dazu, 56 Prozent des durchschnittlichen Satzes, ebenfalls einmalig. Voraussetzung ist die Übertragung aller wesentlichen Grundlagen und die Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit. Klären Sie das mit dem Steuerberater, bevor der Vertrag steht.
Darf ich nach dem Verkauf in der Praxis weiterarbeiten?
Als Angestellter des Nachfolgers ja, das ist ein verbreitetes Übergangsmodell und schadet den Steuervorteilen nicht. Eine freiberufliche Weiterarbeit ist nur in engem Umfang möglich, sonst gilt die Tätigkeit steuerlich als nicht eingestellt und Freibetrag und ermäßigter Steuersatz entfallen. Das Wettbewerbsverbot im Kaufvertrag regelt, was Sie außerhalb der Praxis dürfen.
Was passiert mit meinen Mitarbeitern?
Die Arbeitsverhältnisse gehen nach Paragraf 613a BGB automatisch auf den Nachfolger über, mit allen Rechten und der Betriebszugehörigkeit. Sie müssen die Mitarbeiter in Textform unterrichten, sie können innerhalb eines Monats widersprechen. Für den Nachfolger ist das Team die Konstante für die Patienten, ein Team, das bleibt, ist deshalb ein Argument im Kaufpreis.
Was passiert mit der Patientenkartei?
Sie darf nicht ohne Einwilligung der Patienten übergeben werden, der Bundesgerichtshof hat 1991 einen entsprechenden Kaufvertrag für nichtig erklärt. Üblich ist das Zwei-Schrank-Modell: Die Altdaten bleiben getrennt verwahrt, der Nachfolger greift erst zu, wenn der Patient beim ersten Besuch einwilligt. Die Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren geht auf den Nachfolger über und wird im Vertrag geregelt.
Praxisübernahme aus Sicht des Nachfolgers →
Praxisorganisation, die den Empfang entlastet →
Stand: · Verfasst von Robin Reich · Wir prüfen Investitionszahlen, Verfahrenshinweise und Steuerwerte einmal im Jahr.
Sprechen wir über die nächsten drei Jahre.
30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Wir sehen uns an, was ein Nachfolger heute von Ihrer Praxis im Netz sieht, und sagen Ihnen ehrlich, was sich vor der Abgabe noch lohnt und was nicht mehr.