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Arztbewertungsportale im Überblick: welche zählen, und was Sie dort tun können.

Mehr als die Hälfte der Menschen liest Bewertungen, bevor sie eine Praxis anruft. Aber nicht jedes Portal zählt, und auf keinem können Sie sich abmelden. Wir stellen zusammen, welche Portale in Deutschland Gewicht haben, wie sie funktionieren, was Sie dort steuern können und wo sich der Aufwand lohnt.

Ausgangslage

Warum Bewertungen über den Anruf entscheiden.

Nach einer Befragung des Digitalverbands Bitkom von 2023 lesen 55 Prozent der Menschen in Deutschland Arztbewertungen im Internet, 17 Prozent haben selbst eine geschrieben, und 57 Prozent messen den Bewertungen große oder sehr große Bedeutung bei. Zugleich misstrauen 42 Prozent ihnen. Beides stimmt: Menschen lesen sie, und sie lesen sie skeptisch. Eine ältere Untersuchung der Bertelsmann Stiftung fand, dass sich 60 Prozent der Portalnutzer aufgrund von Bewertungen für einen Arzt entschieden haben und 43 Prozent gegen einen.

Für die Praxis heißt das: Die Bewertungen sind da, ob Sie sich darum kümmern oder nicht. Die Frage ist nur, ob das Bild, das dort entsteht, Ihrer Praxis entspricht. Und die zweite Frage ist, auf welchen Portalen es sich lohnt, dafür Zeit zu investieren. Die Antwort auf die zweite Frage ist kürzer, als die Zahl der Portale vermuten lässt.

55 %

lesen Arztbewertungen

Mehr als jeder Zweite informiert sich vor dem ersten Kontakt im Netz. Bei jüngeren Patienten und bei Fachärzten mit Wahlmöglichkeit deutlich mehr.

57 %

halten sie für wichtig

Die Bedeutung, die Menschen Bewertungen beimessen, ist höher als das Vertrauen, das sie in sie haben. Sie wirken auch dort, wo sie angezweifelt werden.

2

Portale entscheiden

Google und ein spezialisiertes Portal reichen für die meisten Praxen. Alles andere ist Ergänzung, keine Pflicht.

Quellen: Bitkom, Befragung von 1.144 Personen, Februar 2023. Bertelsmann Stiftung, Spotlight Gesundheit, 2017.

Die Portale

Wer in Deutschland zählt.

Sortiert nach Bedeutung für eine niedergelassene Praxis. Das eigene Profil löschen lassen können Sie auf neutralen Portalen in der Regel nicht, einzelne rechtswidrige Bewertungen dagegen schon.

PortalWas es istWas Sie tun können
Google UnternehmensprofilDer Eintrag in der Google-Suche und in Google Maps. Die Suche nach einem Arzt in der Nähe beginnt für viele Patienten dortInhaberschaft übernehmen, Profil vollständig pflegen, Bewertungen beantworten, rechtswidrige Bewertungen melden
JamedaSpezialisiertes Arztbewertungsportal mit Profilen für Ärzte und PraxenBasisprofil beanspruchen und pflegen, Bewertungen beantworten, rechtswidrige Bewertungen beanstanden
Weitere BewertungsportaleWeitere Portale und Verzeichnisse mit Arztprofilen und BewertungenEinträge auf Vollständigkeit prüfen, etwa einmal im Quartal
ArbeitgeberportaleBewertungen durch Mitarbeiter und BewerberPrüfen, sobald Sie Stellen ausschreiben. Bewerber lesen mit

Wir verzichten bewusst auf Reichweiten-, Preis- und Konditionsangaben einzelner Portale, weil sie sich laufend ändern. Die Rechtsprechung zur Löschung von Profilen und Bewertungen haben wir im Beitrag Jameda-Bewertung löschen lassen zusammengestellt, sie gilt für alle neutralen Portale.

Warum das Google-Profil zuerst kommt

Wer einen Hautarzt in Leipzig sucht, tippt das bei Google ein und sieht die Karte mit drei Praxen und ihren Sternen, bevor er irgendein Portal öffnet. Die Sterne sind das Google-Unternehmensprofil. Es ist das einzige Portal, das nicht besucht werden muss, um zu wirken. Deshalb gehört es an die erste Stelle.

Bewerten kann dort jeder mit einem Google-Konto. Das macht die regelmäßige Kontrolle wichtig.

Spezialisierte Portale

Auf spezialisierten Arztbewertungsportalen können Ärzte einzelne Bewertungen beanstanden. Der Bundesgerichtshof hat 2016 Anforderungen an die Prüfung solcher Beanstandungen formuliert. Ob sich neben einem kostenlosen Basisprofil ein bezahltes Profil lohnt, hängt vor allem davon ab, ob Ihre Praxis Neupatienten sucht. Eine volle Praxis kommt in der Regel mit dem Basisprofil aus.

Die Regeln

Was Ärzte auf Portalen dürfen, und was nicht.

Bewertungsportale sind ein Ort, an dem Werberecht, Berufsordnung, Wettbewerbsrecht und Schweigepflicht gleichzeitig gelten. Die meisten Fehler passieren nicht aus Absicht, sondern aus dem Wunsch, eine ungerechte Bewertung geradezurücken.

Zulässig

  • Das eigene Profil beanspruchen, Angaben vervollständigen, Fotos und Sprechzeiten pflegen
  • Patienten allgemein um eine Bewertung bitten, am Empfang, per Aushang, per QR-Code, auf der Website
  • Auf Bewertungen antworten, sachlich, ohne Bezug auf die konkrete Behandlung
  • Rechtswidrige Bewertungen melden und prüfen lassen
  • Bewertungen auf der eigenen Website zeigen, wenn das Portal es erlaubt und die Darstellung nicht irreführend ist

Unzulässig

  • Bewertungen kaufen, selbst schreiben, von Mitarbeitern oder Angehörigen schreiben lassen. Das ist wettbewerbswidrig
  • Eine Gegenleistung für Bewertungen anbieten, auch eine kleine
  • Nur zufriedene Patienten gezielt um Bewertungen bitten und unzufriedene davon abhalten
  • In einer Antwort bestätigen, dass jemand Patient war, oder Angaben zur Behandlung machen. Paragraf 203 Strafgesetzbuch
  • Testsiegel und Auszeichnungen ohne nachvollziehbare Grundlage bewerben. An Siegel mit Gesundheitsbezug legen Gerichte strenge Maßstäbe an
Die Routine

Zwanzig Minuten im Monat.

Bewertungspflege ist kein Projekt, sondern eine Gewohnheit. Wir raten zu einem festen Termin im Monat, in dem eine Person aus dem Team drei Dinge erledigt.

Lesen

Die wichtigsten Profile öffnen, neue Bewertungen lesen, die Durchschnittsnote notieren. Wer die Zahl über Monate mitschreibt, erkennt eine Entwicklung, bevor sie ein Problem wird.

Antworten

Auf jede Bewertung, die eine Antwort verdient, und das sind mehr als die negativen. Ein kurzer Dank auf eine gute Bewertung zeigt den nächsten Lesern, dass die Praxis hinsieht. Auf negative Bewertungen sachlich, ohne Behandlungsbezug, mit dem Angebot des direkten Gesprächs.

Melden

Bewertungen ohne Behandlungskontakt, mit falschen Tatsachen oder mit Beleidigungen melden, mit Screenshot, sofort. Je nach Portal läuft dann ein Prüfverfahren oder die Meldung über das Profil. Was danach kommt, steht im Beitrag zur Löschung.

Der vierte Punkt ist kein Monatstermin, sondern ein Ablauf: Patienten verlässlich um Bewertungen zu bitten. Eine Praxis mit fünfzig Bewertungen trägt eine schlechte leicht, eine mit fünf nicht. Der Unterschied zwischen beiden ist nicht die Qualität der Praxis, sondern die Gewohnheit, zu fragen.

Das Google-Unternehmensprofil ist zugleich der wichtigste Hebel, um lokal gefunden zu werden. Wie wir Profil, Bewertungen und Website für die lokale Suche einrichten, steht auf SEO für Ärzte.

Häufige Fragen

Was Ärzte uns zu Bewertungsportalen fragen.

Welche Arztbewertungsportale sind die wichtigsten?

Für eine niedergelassene Praxis Google und Jameda. Das Google-Unternehmensprofil wirkt direkt in der Suche und in der Karte, ohne dass jemand ein Portal öffnet. Jameda ist ein spezialisiertes Portal, auf dem sich Bewertungen beanstanden lassen. Weitere Portale sind Ergänzung, Arbeitgeberportale zählen für die Personalsuche.

Kann ich mich von einem Bewertungsportal löschen lassen?

Bei neutralen Portalen nein. Der Bundesgerichtshof hat mehrfach entschieden, dass Ärzte die Listung hinnehmen müssen, zuletzt 2022. Einzelne Bewertungen ohne Behandlungskontakt, mit falschen Tatsachen oder mit Beleidigungen können Sie prüfen und löschen lassen. Bei Google entsteht der Eintrag auch ohne Ihr Zutun, Sie können nur die Inhaberschaft übernehmen und ihn pflegen.

Lohnt sich ein bezahltes Profil auf einem Bewertungsportal?

Das hängt vor allem davon ab, ob Ihre Praxis Neupatienten sucht. Eine Praxis mit Warteliste kommt in der Regel mit dem kostenlosen Basisprofil aus, gepflegt und beantwortet. Konditionen und Laufzeit eines bezahlten Profils entnehmen Sie dem aktuellen Angebot des Portals.

Darf ich Patienten um eine Bewertung bitten?

Ja, allgemein und ohne Gegenleistung. Ein Hinweis am Empfang, ein QR-Code, ein Satz auf der Website sind zulässig. Unzulässig ist es, Bewertungen zu kaufen oder selbst zu schreiben, eine Belohnung anzubieten oder gezielt nur zufriedene Patienten zu fragen und unzufriedene davon abzuhalten. Das ist wettbewerbswidrig.

Wie oft sollte ich die Portale prüfen?

Einmal im Monat reicht bei den wichtigsten Profilen, einmal im Quartal bei weiteren Portalen. Wichtiger als die Häufigkeit ist die Verlässlichkeit. Ein fester Termin, eine verantwortliche Person, zwanzig Minuten. Wer eine schlechte Bewertung erst nach Monaten entdeckt, hat den Weg zur einstweiligen Verfügung meist verloren.

Darf ich Bewertungen auf meiner Praxiswebsite zeigen?

Grundsätzlich ja, wenn das Portal die Einbindung erlaubt und die Darstellung nicht irreführend ist. Sie dürfen nicht nur die besten auswählen und das als Gesamtbild ausgeben. Siegel und Auszeichnungen sollten Sie nur zeigen, wenn die Grundlage nachvollziehbar ist. An Siegel mit Gesundheitsbezug legen Gerichte strenge Maßstäbe an.

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Stand: · Verfasst von Robin Reich

Hinweis: Dieser Beitrag stellt zusammen, wie wir die Portale und die Rechtslage aus unserer Projektpraxis verstehen. Er ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Wir sind mit keinem der genannten Portale verbunden und erhalten keine Vergütung für Empfehlungen.
Nächster Schritt

Sprechen wir über Ihre Sichtbarkeit.

30 Minuten, kostenfrei und unverbindlich. Wir sehen uns Ihre Profile bei Google und Jameda an und sagen Ihnen ehrlich, wo der größte Hebel liegt.

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